BEG EM - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Die BEG EM ist eins von drei Teilprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. In diesem speziellen Teilprogramm werden Einzelmaßnahmen im Bereich energetisch und nachhaltig Bauen und Sanieren gefördert, wenn man mit der Sanierung keine Effizienzhaus-Stufe anstrebt (falls das der Fall ist, kommen für Sie andere Kredite und Zuschüsse bei der KfW und BAFA infrage). Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein neues Förderprogramm, das seit Januar 2021 schrittweise eingeführt wurde und das einige bestehende Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ersetzt bzw. neu strukturiert.
Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle
Türen und Fenster
- erstmaliger Einbau und Austausch neuer Fenster und Fenstertüren
- Erneuerung von Haustüren / Nebeneingangstüren
- Ertüchtigung aller Fensterelemente: Neuverglasungen, Verbesserung der Dichtheit, Überarbeitung des Fensterrahmens
- Schalldämmung
- Wärmebrückenreduzierung
- Verbesserung des Einbruchschutzes: Bauelemente der Widerstandsklasse RC 2 oder besser
- Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe usw.
Wände
- Ersatz und Erneuerung von Außenwänden, Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
- Wärmedämmung an Außenwänden und an Decken / Wänden gegen unbeheizte Räume und Wärmebrückenreduktion
- Einbau neuer Fensterbänke, fassadenintegrierter Lüftungsgeräte, Lüftungselemente und Luftleitungen
- Maßnahmen zum Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz
- Schalldämmung
- notwendige Abbrucharbeiten und Folgearbeiten
Dachflächen
- Ersatz und Erneuerung des Dachstuhls
- Dämmung und Erneuerung von Dachgauben
- Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Asbest, Dachpappe usw.)
- Wärmebrückenreduzierung
- Schalldämmung
- Neueindeckung des Daches
- Austausch von Dachziegeln und Abdichtungsarbeiten
Weitere förderungsfähige Einzelmaßnahmen
- Sonnenschutzvorrichtungen: Einbau und Erneuerung von Rollläden
- Sommerlicher Wärmeschutz: Sonnenschutzvorrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (Lichtlenksysteme / mit strahlungsabhängiger Steuerung)
- Maßnahmen an der Anlagentechnik
- Maßnahmen an der Heizungsanlage
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen
Was sind die Vorausetzungen?
Damit die Einzelmaßnahmen gefördert werden, müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 €. Das maximale Investitionsvolumen für eine Wohneinheit beträgt 60.000 €.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss mindestens 5 Jahre alt sein. Maßnahmen an jüngeren Gebäuden werden nicht gefördert!
- Der Antrag muss eingereicht werden, BEVOR die Maßnahmen umgesetzt werden.
- Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten. Die Kosten für eine solche Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.
Wie wird gefördert?
Je nachdem, wieviel Eigenkapital Sie haben, können Sie wählen, ob Sie sich in Form eines Zuschusses fördern lassen oder in Form eines Kredits (ggf. mit Tilgungszuschuss). Der Zuschuss muss beim BAFA beantragt werden, der Kredt hingegen bei der KfW.
Es werden bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Wenn Ihre förderfähigen Ausgaben also bei den maximalen 60.000 € liegen, erhalten Sie einen Zuschuss von maximal 12.000 €.
Mehr Informationen zu BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Login and Registration Form