Förderung Haustür

Haustüren sind wichtige Teile von Gebäuden, daher ist es wichtig, diese immer instand zu halten oder sie zu erneuern. Mithilfe von staatlichen Förderungen können Sie die Investitionskosten für Ihre neue Haustür senken. Insbesondere, wenn es die Energieeffizienz Ihres Eigenheims erhöht, unterstützt die KfW und die BAFA Sie mit Kredit und Zuschüssen.

Welche Förderanstalten gibt es

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Zuschuss für energiesparende Haustür

Zuschüsse für neue Haustüren können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Kosten mindestens 2000 € betragen. Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben. Sie können mit 5 % Bonus rechnen, wenn die neue Haustür als Maßnahme in den Renovierungsplan aufgenommen wird. Das Einbeziehen eines Energieberaters ist für die Förderung unausweichlich.

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau – Zuschuss für einbruchhemmende Haustür

Die fachkundige Bauüberwachung ist eine wesentliche Voraussetzung für alle KfW-Finanzierungsanträge. Berechtigt sind alle Energieeffizienz-Experten*innen, die auf der Bundessachverständigenliste der Deutschen Energie-Agentur stehen.

Wer eine neue Haustür mit Einbruchschutz sucht, kann sich den Investitionszuschuss 455-E bei der KfW beantragen. Jedoch müssen die Kosten mindestens 500 € betragen. Es gibt zudem gestaffelte Zuschüsse bei 20 % Kosten zwischen 500 € und 1.000 € und 10 % bei Kosten zwischen 1.000 € und 15.000 €.

Förderprogramm Haustür

InstitutionFörderprogrammArt der FörderungFördergrundlageFörderhöhe
BAFABundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)ZuschussEnergetische Sanierung – Einzelmaßnahmemax. 12.000 € bzw. 20 % der förderfähigen Kosten
KfW461ZuschussEnergetische Sanierung – Effizienzhausmax. 75.000 € bzw. 50 % der förderfähigen Kosten
KfW262KreditEnergetische Sanierung – Einzelmaßnahmemax. 60.000 € inklusive 20 % Tilgungszuschuss
KfW261KreditEnergetische Sanierung – Effizienzhausmax. 150.000 € inklusive 50 % Tilgungszuschuss
KfW455-BZuschussBarrierereduzierungmax. 5.000 € bzw. 10 % der förderfähigen Kosten
KfW455-EZuschussEinbruchschutzmax. 1.600 € bzw. 10 – 20 % in Abhängigkeit von Investitionsvolumen
KfW159KreditBarrierereduzierung / Einbruchschutzmax. 50.000 € ohne Tilgungszuschuss
Klimaschutzprogramm (Steuerbonus)SteuererleichterungZuschussEnergetische Sanierungmax. 40.000 € (20 % der Investitionskosten) verteilt auf drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen

Wie funktioniert die Antragstellung bei der BAFA?

Die Beantragung erfolgt direkt über die BAFA in Zusammenarbeit mit einem Energieberater/ Sachverständigen und vor allem, bevor der Handwerksbetrieb beauftragt wurde.

Kann der BAFA-Zuschuss auch nach dem Einbau der Haustür beantragt werden?

Nein. Die Förderung muss immer im Voraus beantragt werden. Sollten Sie jedoch den richtigen Zeitpunkt verpassen, können Sie immer noch den Steuerbonus nach Einbau der neuen Haustür beantragen.

Kann der Steuerbonus und eine Förderung beantragt werden?

Nein. Sie können nur eins davon beantragen. Den Steuerbonus gibt es nur, wenn das Haus älter als zehn Jahre ist und der Eigentümer selbst darin wohnt. Des Weiteren dürfen keine Steuervorteile in Anspruch genommen werden, wenn Sie schon öffentliche Fördermittel erhalten haben.

Wie gibt es den Zuschuss für mehr Einbruchschutz und wie hoch ist der Zuschuss?

Für individuelle Schutzmaßnahmen gegen Einbruch kann im KfW-Programm ein Zuschuss beantragt werden. Sie beträgt 20 % für Investitionen bis zu 1.000 € und 10 % bei weiteren Kosten von über 1.000 € bis 15.000 €. Auch hier gilt: Die Förderung muss vorher beantragt werden und für Eigenleistungen gibt es keinen Zuschuss. Die Antragstellung erfolgt direkt im Förderportal, vor dem neuen Einbau der neuen Haustür.

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