Bis zu 12.000 € staatlicher Zuschuss für Ihre neuen Fenster und Türen
Planen Sie, Ihr Zuhause energieeffizienter zu machen, und möchten dabei staatliche Fördermittel nutzen? Dann ist die Einzelförderung für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, insbesondere die Fensterförderung über das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), genau das richtige Programm für Sie.
Der Austausch alter Fenster und Außentüren lohnt sich 2026 mehr denn je. Nicht nur wegen der steigenden Heizkosten durch die höhere CO₂-Bepreisung, sondern auch dank attraktiver staatlicher Förderungen. Wenn Sie alte Fenster, Fassaden oder Dämmung an Ihrem Bestandsgebäude (älter als 5 Jahre) modernisieren möchten, können Sie bis zu 20 % der Kosten als Zuschuss erhalten. Bei richtiger Planung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan sogar bis zu 12.000 € pro Wohneinheit. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, 20 % Ihrer Kosten über drei Jahre von der Steuer abzusetzen.
Neue Fenster bedeuten dabei nicht nur niedrigere Heizkosten, sondern auch mehr Wohnkomfort durch besseren Schallschutz und erhöhte Einbruchsicherheit.
Wir erklären Ihnen verständlich, was gefördert wird und welche Voraussetzungen Sie beachten müssen - auch wenn Sie als DIY-Handwerker selbst aktiv werden möchten.
Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Folgende Maßnahmen an der Gebäudehülle sind förderfähig:
Dämmung der Gebäudehülle
- Außenwanddämmung
- Dachdämmung
- Geschossdeckendämmung
- Dämmung von Bodenflächen
Fenster- und Außentür-Förderung
- Austausch alter Fenster
- Erneuerung von Fenstern
- Erstmaliger Einbau energieeffizienter Fenster
- Erneuerung von Außentüren
Sommerlicher Wärmeschutz
- Außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Raffstores, Markisen, Fensterläden)
- Systeme zur Reduzierung von Überhitzung mit optimierter Tageslichtnutzung
Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen, z.B. durch bessere U-Werte bei Fenstern.
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Grundförderung | 15 % der förderfähigen Kosten |
| Mit iSFP-Bonus | 20 % Zuschuss |
Förderfähige Kosten umfassen:
- Materialkosten (Fenster, Dämmstoffe etc.)
- Fachgerechte Montage
- Fachplanung & Baubegleitung
- Energieberatung
Wichtig: Der Antrag beim BAFA muss VOR dem Maßnahmenbeginn gestellt werden sonst verfällt der Anspruch.
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen (Eigentümer von Wohngebäuden)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Unternehmen
- Vermieter
- Organisationen
Voraussetzung: Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein und der Antragsteller muss Investor der Maßnahme sein.
Damit eine Einzelförderungsmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert wird, müssen Sie:
- Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
- Technische Mindestanforderungen einhalten (z.B. U-Wert ≤ 0,95 W/(m²·K) bei Fenstern)
- Energieeffizienz-Experten einbinden
- Maßnahmen an Bestandsgebäuden durchführen
Kann ich Eigenleistung einbringen?
Ja, Materialkosten bei Eigenleistung sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig, wenn fachgerecht dokumentiert.
Muss ein Energieberater eingebunden werden?
Ja, für die Antragsbearbeitung und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist ein Energieeffizienz-Experte nötig.
1. Energieberatung einplanen
Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte prüft: energetischen Zustand, technische Anforderungen und Förderfähigkeit.
2. Antrag beim BAFA stellen
Der Förderantrag wird online gestellt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wichtig: Erst Antrag → dann Handwerker beauftragen
3. Fenster tauschen & Maßnahmen umsetzen
Nach Bewilligung: Fachbetrieb beauftragen, Maßnahmen umsetzen, Rechnungen sammeln
4. Nachweise einreichen & Zuschuss erhalten
Nach Abschluss: Rechnungen hochladen, Bestätigung durch Energieberater, Zuschuss wird ausgezahlt
Wer kann BAFA-Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Organisationen – sofern der Antragsteller Investor ist und das Gebäude älter als 5 Jahre ist.
Werden neue Fenster wirklich gefördert?
Ja, die Erneuerung, Ersatz oder erstmalige Einbau von Fenstern und Außentüren zählt zu den förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Regulär 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus bis zu 20 %.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Baubeginn! Anträge nach Maßnahmebeginn werden nicht gefördert.
Muss ein Energieberater eingebunden werden?
Ja, für die Antragsbearbeitung und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist ein Energieeffizienz-Experte nötig.
Kann ich Eigenleistungen für Fenster angeben?
Ja, Materialkosten bei Eigenleistung sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig, wenn fachgerecht dokumentiert.
Fördergrundlagen & Programme
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungen in Deutschland. Sie gliedert sich in zwei Hauptbereiche:
- BEG EM (Einzelmaßnahmen) - fördert gezielt den Austausch einzelner Bauteile wie Fenster, Türen oder Dämmungen. Die interessantere Variante für Sie, wenn Sie einzelne Fenster austauschen wollen.
- BEG WG (Wohngebäude) - unterstützt die systemische Sanierung zum Effizienzhaus-Standard.
Für Fensterkäufer ist primär die BEG EM relevant, da sie ohne Komplettsanierung den Austausch einzelner Fenster ermöglicht.
In Deutschland sind zwei zentrale Förderinstitute für die BEG zuständig:
- BAFA - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wickelt die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen ab. Also den direkten Geldzuschuss für Ihren Fenstertausch.
- KfW - vergibt ergänzende Kredite mit günstigen Zinsen.
Beide Institute können kombiniert werden: BAFA-Zuschuss für die Fenster plus KfW-Kredit für die verbleibenden Kosten.
- BEG EM (Einzelmaßnahmen) - ideal, wenn Sie nicht das ganze Haus sanieren, sondern nur Bauelemente wie Fenster, Türen oder die Dämmung einzelner Gebäudeteile erneuern möchten.
- BEG WG (Wohngebäude) - fördert die Sanierung des gesamten Gebäudes zu einem Effizienzhaus-Standard mit höheren Krediten und Tilgungszuschüssen.
Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination möglich und sogar empfehlenswert.
Beispiel: BAFA-Zuschuss von 20 % + zinsgünstiges Landesdarlehn (sofern in Bundesland vorhanden).
Wichtig: Bei steuerlichen Förderungen nach § 35c EStG ist keine Kombination erlaubt.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Der Basis-Fördersatz beträgt 15% der förderfähigen Kosten für Fenster, Außentüren und sommerlichen Wärmeschutz.
Die 15% sind der Mindestfördersatz, der durch den iSFP-Bonus auf 20% gesteigert werden kann.
Ist Ihr Fenstertausch Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich Ihr Fördersatz um einen zusätzlichen Bonus von 5 %.
- Maßgeschneiderte Sanierungsstrategie, die ein zertifizierter Energieberater für Ihr Gebäude erstellt.
- Eigenanteilkosten der Erstellung selbst kann bis zu 80% gefördert werden.
- Förderung steigt von 15% auf 20%
- Förderfähige Kosten verdoppeln sich von 30.000 auf 60.000€
Wichtig: Der iSFP-Bonus ist 15 Jahre lang gültig. Sie profitieren bei jeder weiteren Sanierung der Gebäudehülle innerhalb dieses Zeitraums von den zusätzlichen 5 %.
- Ohne iSFP: max. 4.500€ Zuschuss (30.000 € Kosten * 15%)
- Mit iSFP: max. 12.000€ Zuschuss (60.000 € Kosten * 20%)
Praxis-Beispiel: Bei 50.000€ Fensterkosten mit iSFP erhalten Sie 10.000€ Zuschuss.
✓ Förderfähig:
- Materialkosten bei Eigenleistung (bei fachgerechter Ausführung mit Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten)
- Einbaukosten
- Gerüstkosten
- Entsorgung Altfenster
- Energieberater-Kosten
✗ Nicht förderfähig:
- Innenausstattung
- Eigene Arbeitsleistung
- Vorhänge/Jalousien
Die Kosten liegen oft zwischen 600 und 1.000€.
Die Investition lohnt sich besonders, wenn Sie den iSFP-Bonus nutzen möchten, da Sie dadurch bis zu 7.500€ mehr Zuschuss erhalten können.
Die gute Nachricht: Diese Kosten werden zu 50% vom BAFA gefördert.
Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
Selbstnutzende Eigentümer können 20% ihrer Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer absetzen.
Der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz ist also eine Alternative zur direkten BAFA-Förderung.
Vorteil: Kein Antrag vor Beginn nötig und mehr zeitliche Flexibilität. Der Steuerbonus wird nachträglich über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht und reduziert direkt Ihre Steuerlast.
Die Förderung wird über drei aufeinanderfolgende Jahre verteilt:
- 1. Jahr: 7 % (max. 14.000€)
- 2. Jahr: 7 % (max. 14.000€)
- 3. Jahr: 6 % (max. 12.000€)
Beispiel: Bei 40.000€ Kosten erhalten Sie insgesamt 8.000€ Steuererstattung.
Ihr Gebäude muss zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
Vermietete Objekte sind vom Steuerbonus ausgeschlossen, hier können Eigentümer aber die BAFA-Förderung nutzen.
Nein, eine Kombination ist nicht möglich. Sie müssen sich zwischen der direkten Zuschussförderung über das BAFA und der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG entscheiden.
Die Entscheidung sollten Sie strategisch treffen: Der BAFA-Zuschuss zahlt sich meist schneller aus, der Steuerbonus bietet aber mehr administrative Flexibilität.
Nein, zwingend erforderlich ist ein Energieberater beim Steuerbonus nicht. Ausreichend ist die Bescheinigung eines qualifizierten Fachunternehmens, das die fachgerechte Ausführung und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) bestätigt.
Ein Energieberater ist dennoch sinnvoll, wenn Sie unsicher sind oder eine umfassendere Beratung wünschen, die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar.
Technische Anforderungen
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung.
| Fenstertyp | Max. Uw-Wert |
|---|---|
| Standardfenster | 0,95 W/(m²·K) |
| Dachfenster | 1,0 W/(m²·K) |
| Barrierefreie Fenstertüren | 1,1 W/(m²·K) |
| Einbruchhemmende Fenster | 1,1 W/(m²·K) |
| Denkmalschutz | 1,4 W/(m²·K) |
| Historische Fenster | 1,6 W/(m²·K) |
In der Praxis ist eine Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit Edelgasfüllung erforderlich.
Ja, außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden, Raffstores, Markisen und Fensterläden sind förderfähig.
Zusätzlich sind thermisch optimierte Abstandhalter - die sogenannte "warme Kante" - nötig, um Wärmebrücken am Randverbund zu vermeiden.
All unsere förderfähigen Fenster erfüllen diese Anforderungen standardmäßig und sind entsprechend gekennzeichnet.
Ja, für bestimmte Fenstersituationen gelten gelockerte U-Wert-Anforderungen:
- Dachflächenfenster: max. Uw-Wert 1,0 W/(m²·K) - die Einbausituation im Dach ist konstruktiv herausfordernder.
- Denkmalgeschützte Gebäude: max. Uw-Wert 1,4 W/(m²·K) bei Austausch
- Historische Fenster (Ertüchtigung): max. Uw-Wert 1,6 W/(m²·K)
- Barrierearme Fenster (z.B. bodengleiche Fenstertüren): max. Uw-Wert 1,1 W/(m²·K)
- Einbruchhemmende Fenster: max. Uw-Wert 1,1 W/(m²·K)
Die gelockerten Anforderungen ermöglichen eine Balance zwischen Energieeffizienz und Denkmalschutz bzw. berücksichtigen zusätzliche Anforderungen an Bedienkomfort oder Sicherheit.
Ja, einbruchhemmende Fenster werden im Rahmen der BEG-Förderung berücksichtigt. Fenster ab der Widerstandsklasse RC 2 (Resistance Class) bieten erhöhten Schutz durch:
- verstärkte Rahmen
- Sicherheitsbeschläge
- Verbundsicherheitsglas
Für einbruchhemmende Fenster gilt ein etwas höherer U-Wert-Grenzwert von 1,1 W/(m²·K), um die zusätzlichen konstruktiven Anforderungen zu berücksichtigen.
Da moderne Sicherheitsausstattungen oft mit verbesserten Dämmwerten einhergehen, können Sie doppelt profitieren: Energieeffizienz und Einbruchschutz in einem.
Übrigens: Die KfW bietet auch separate Förderprogramme speziell für Einbruchschutzmaßnahmen, die theoretisch zusätzlich genutzt werden können.
Antragsprozess & Zeitplan
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt werden.
Die TPB-ID ist die Identifikationsnummer der Technischen Projektbeschreibung, die ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) erstellt.
Die TPB-ID ist Voraussetzung für die Antragstellung im BAFA-Portal und hat eine Gültigkeit von zwei Monaten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihren Förderantrag einreichen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen EEE, der die TPB zeitnah erstellt.
Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
Nach Abschluss der Fenstertausch-Arbeiten müssen Sie dem BAFA nachweisen, dass die Maßnahme wie geplant und förderfähig umgesetzt wurde, das ist der Verwendungsnachweis.
Dafür erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte einen Technischen Projektnachweis (TPN), der die Einhaltung aller technischen Anforderungen bestätigt. Der TPN erhält eine TPN-ID, die Sie beim BAFA im Online-Portal eingeben.
Zusätzlich reichen Sie ein:
- Rechnungen
- Zahlungsnachweise
- Fachunternehmererklärung
Erst nach Prüfung dieser Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto. Die Fachunternehmererklärung und alle relevanten Produktdatenblätter erhalten Sie von uns automatisch nach Ihrer Bestellung.
Ja, seit 2024 ist der Vertragsabschluss vor Antragstellung erlaubt – allerdings unter einer wichtigen Bedingung:
Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die die Wirksamkeit an die Förderzusage koppelt.
In der Praxis bedeutet das: Sie können Ihre Fenster bestellen und den Kaufvertrag unterzeichnen, aber der Vertrag wird erst rechtlich bindend, wenn Sie den positiven Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.
Diese Regelung schützt Sie vor finanziellen Risiken und ermöglicht gleichzeitig eine schnellere Auftragsabwicklung nach Bewilligung.
Zwingend erforderlich ist ein iSFP nicht. Sie können auch ohne iSFP die Basisförderung von 15% erhalten.
Allerdings ist der iSFP aus zwei Gründen empfehlenswert:
- Er erhöht die Förderung um 5% auf20 %
- Er verdoppelt die förderfähige Kostenbasis von 30.000 auf 60.000€ pro Wohneinheit
Der iSFP ist ein individueller Fahrplan, der zeigt, welche Sanierungsmaßnahmen bei Ihrem Gebäude in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Die Erstellung kostet meist zwischen 600 und 1.000€, wird aber selbst gefördert.
Wenn Sie mehrere Einzelmaßnahmen planen oder höhere Investitionskosten haben, rechnet sich der iSFP fast immer.
Energieeffizienz-Experten (EEE)
Für die BAFA-Zuschussförderung bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (also Fenstertausch) ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) vorgeschrieben.
Der Experte übernimmt zwei zentrale Aufgaben:
- Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) vor Antragstellung
- Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) nach Abschluss der Maßnahme
Ausnahme: Eine Ausnahme gilt nur beim reinen Heizungstausch.
Für die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist ein EEE hingegen nicht zwingend erforderlich, hier reicht die Fachunternehmererklärung.
Wichtiger Vorteil: Wenn Sie einen Energieberater einbinden, können dessen Kosten zu 50 % direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden (nicht nur 20 % wie bei den Sanierungsmaßnahmen).
Der schnellste Weg - Unser komfortabler Service
Vorteile bei uns:
- Füllen Sie einfach unseren Förderrechner aus
- Vermittlung eines qualifizierten EEE aus unserem geprüften Partnernetzwerk
- Mit BAFA-Prozessen vertraut
- Zeitnahe TPB-Erstellung garantiert
- Keine aufwändige Eigenrecherche nötig
- Alles aus einer Hand
Sie sparen Zeit und Nerven, wir kümmern uns um die Expertensuche!
Alternative Recherche: Wenn Sie selbst suchen möchten, finden Sie zertifizierte Energieeffizienz-Experten in der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de. Dort können Sie gezielt nach Experten in Ihrer Region suchen, die für die Förderprogramme des Bundes zugelassen sind.
Der EEE begleitet Ihr Fördervorhaben in drei zentralen Phasen:
1. Vor Antragstellung: Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB), in der er bestätigt, dass Ihre geplanten Fenster die Förderkriterien erfüllen, inklusive Berechnung der U-Werte und Prüfung der Förderfähigkeit.
2. Für den Antrag: Generierung der TPB-ID, mit der Sie den BAFA-Antrag stellen können.
3. Nach Abschluss der Arbeiten: Prüfung der gesamten Dokumentation (Rechnungen, Fachunternehmererklärung, Produktdatenblätter) und Erstellung des Technischen Projektnachweises (TPN) mit der TPN-ID für Ihren Verwendungsnachweis.
Der Experte fungiert also als fachlicher Garant gegenüber dem BAFA und sorgt dafür, dass Ihr Zuschuss sicher ausgezahlt wird.
Ja, die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind selbst förderfähig und werden zu 50% vom BAFA bezuschusst.
Die typischen Gesamtkosten für die TPB-Erstellung und den TPN bei Einzelmaßnahmen liegen meist zwischen 600 und 1.000€. Mit der 50-%-Förderung zahlen Sie also effektiv nur 300 bis 500€ aus eigener Tasche.
Diese Kosten sollten Sie unbedingt als Investition sehen, besonders wenn Sie den iSFP-Bonus nutzen. Durch den iSFP steigt Ihre Fensterförderung um bis zu 7.500€ - die Beratungskosten amortisieren sich also um ein Vielfaches.
Wichtig: Die Expertenkosten werden separat beim BAFA abgerechnet und nicht auf die 60.000€ förderfähige Höchstkosten für die Fenster angerechnet.
Kreditprogramme (KfW)
Ein zinsgünstiges Darlehen (Programm 358/359) zur Finanzierung der Restkosten nach BAFA-Zuschuss. Maximal 120.000€ pro Wohneinheit.
Ja, für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 90.000€ gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung.
Regionale Förderprogramme
Neben der Bundesförderung bieten mehrere Bundesländer eigene Programme an, die oft mit Bundesmitteln kombinierbar sind. Besonders aktiv sind:
- Berlin
- Hamburg
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Bayern
- Baden-Württemberg
Die regionalen Programme setzen unterschiedliche Schwerpunkte:
- Förderung primär für Familien oder einkommensschwache Haushalte
- Fokussierung auf Mietwohnungen
- Spezielle Angebote für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Grundsätzlich gilt: Regionale Programme haben oft weniger strenge technische Anforderungen oder höhere Einkommensgrenzen als die Bundesförderung.
Es lohnt sich immer, zusätzlich zur BAFA-Förderung die Landesprogramme zu prüfen, teilweise lassen sich mehrere Tausend Euro zusätzlich sichern!
Wirtschaftlichkeit & CO₂-Kosten
Der nationale CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt 2026. Für Eigentümer mit Öl- oder Gasheizung bedeutet das: Jede verbrauchte Kilowattstunde verursacht zusätzliche Kosten.
Ein unsaniertes Einfamilienhaus mit Gasheizung kann dadurch erhebliche jährliche CO₂-Mehrkosten haben.
Die gute Nachricht: Durch den Einbau energieeffizienter Fenster reduzieren Sie nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die CO₂-Abgabe.
Je schlechter der energetische Zustand Ihres Hauses, desto höher die CO₂-Kosten – und desto lohnender wird der Fenstertausch. Die steigenden CO₂-Preise machen energetische Sanierungen zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.
Mit staatlicher Förderung lohnen sich hochwertige Fenster deutlich schneller als ohne:
- Ohne Förderung: Amortisationszeit bei etwa 15 bis 20 Jahren
- Mit BAFA-Förderung (20 %): Reduzierung auf 8 bis 12 Jahre
- Bei besonders alten Fenstern & hohen Energiepreisen: sogar nur 5 bis 8 Jahre
Berücksichtigt man zusätzlich steigende Energiepreise und die jährlich steigende CO₂-Bepreisung, verkürzt sich die Amortisation weiter.
Hinzu kommen nicht-monetäre Vorteile wie höherer Wohnkomfort, besserer Schallschutz, weniger Zugluft und ein höherer Immobilienwert. Wirtschaftlich betrachtet ist der Fenstertausch 2026 eine der rentabelsten Sanierungsmaßnahmen überhaupt.
Seit 2023 gilt das Stufenmodell zur Aufteilung der CO₂-Kosten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss.
| CO₂-Ausstoß pro m²/Jahr | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| Weniger als 12 kg (z.B. Effizienzhaus 55) | 100 % | 0 % |
| 27 bis 32 kg | 60 % | 40 % |
| Über 52 kg (schlecht saniert) | 5 % | 95 % |
Für Vermieter ist der Fenstertausch also ein direktes Instrument zur Reduzierung der Betriebskostenbelastung – bei vermieteten Objekten ist die BAFA-Förderung voll nutzbar.
Besondere Fälle & Ausnahmen
Ja, aber mit klarer Unterscheidung:
- Nicht förderfähig: Eigene Arbeitsleistung
- Förderfähig: Materialkosten bei Eigenleistung
Voraussetzung: Die fachgerechte Ausführung muss durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE) bestätigt werden.
Ja, Vermieter können die BAFA-Förderung vollumfänglich nutzen.
WEGs können die Förderung ebenfalls nutzen. Die förderfähigen Kosten werden pro Wohneinheit berechnet.
Eine Ablehnung ist selten, wenn alle formalen und technischen Anforderungen erfüllt sind.
Die häufigsten Ablehnungsgründe:
- Antrag wurde nach Vorhabenbeginn gestellt
- Die geplanten Fenster erfüllen nicht die U-Wert-Anforderungen
- Die TPB-ID ist ungültig
Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Sie haben dann zwei Optionen:
- Sie legen Widerspruch ein und beheben die bemängelten Punkte
- Sie treten vom Kaufvertrag zurück (sofern Sie die auflösende Bedingung vereinbart haben)
Wichtig: Beginnen Sie nicht mit der Maßnahme, bevor Sie den Bewilligungsbescheid haben.
Mit unserer Unterstützung und der professionellen Begleitung durch einen EEE minimieren Sie das Risiko einer Ablehnung erheblich.
Ja, Sie können mehrere Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG EM kombinieren und gemeinsam fördern lassen.
Zum Beispiel:
- Fenstertausch
- Dachdämmung
- Sonnenschutz
Alle Maßnahmen werden zusammen auf die förderfähige Kostenbasis angerechnet:
- Ohne iSFP: max. 30.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr
- Mit iSFP: max. 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr
Wichtig: Diese Fördergrenzen gelten pro Kalenderjahr, nicht einmalig pro Gebäude.
Beispiel: Sie sanieren 2026 Ihre Fenster und nutzen die volle Förderung. 2027 können Sie erneut bis zu 60.000 € (mit iSFP) für weitere Maßnahmen wie Dach oder Fassade geltend machen.
Der Fördersatz bleibt bei 15% (bzw. 20% mit iSFP) für alle Maßnahmen.
Vorteil: Sie sparen Kosten beim Energieberater, da dieser alle Maßnahmen in einer TPB bündeln kann.
Wenn Sie mehrere Sanierungsschritte planen, ist ein iSFP besonders sinnvoll, da er die optimale Reihenfolge und technische Abstimmung der Maßnahmen sicherstellen kann.
Zusatznutzen: Schallschutz & Sicherheit
Schallschutzfenster werden nicht gesondert gefördert, aber die BEG-Förderung gilt auch für sie, solange sie die energetischen Mindestanforderungen (Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K) erfüllen.
Moderne Dreifach-Wärmeschutzverglasungen haben aufgrund ihrer Masse und der unterschiedlichen Glasdicken von Natur aus gute Schalldämmeigenschaften. Sie erreichen typischerweise Schallschutzklassen zwischen 3 und 5, was einer Lärmreduktion von 35 bis 48 Dezibel entspricht.
Sie können also Energieeffizienz und Schallschutz perfekt kombinieren und profitieren von beiden Vorteilen, gefördert durch einen einzigen Zuschuss.
Für Bewohner in lauten städtischen Umgebungen oder an Hauptverkehrsstraßen ist dies ein enormer Gewinn an Wohnqualität.
Ja, einbruchhemmende Fenster ab der Widerstandsklasse RC 2 (Resistance Class 2) sind im Rahmen der BEG-Förderung förderfähig, sofern sie die energetischen Anforderungen erfüllen.
Für einbruchhemmende Fenster gilt ein leicht erhöhter U-Wert-Grenzwert von 1,1 W/(m²·K), da die zusätzlichen Sicherheitselemente konstruktiv herausfordernd sind:
- verstärkte Rahmen
- Pilzkopfverriegelungen
- Verbundsicherheitsglas
RC-2-Fenster widerstehen Einbruchversuchen mit einfachen Werkzeugen für mindestens drei Minuten.
Sie kombinieren also drei Vorteile: Energieeffizienz, staatliche Förderung und erhöhten Einbruchschutz.
Zusätzlich zur BEG gibt es auch separate KfW-Programme speziell für Einbruchschutz, die theoretisch ergänzend genutzt werden können.
Die beste Kombination erreichen Sie durch moderne RC-2- oder RC-3-Fenster mit Dreifachverglasung. Diese Fenster erfüllen sowohl hohe Sicherheitsstandards als auch die BEG-Förderanforderungen.
Achten Sie auf folgende Merkmale:
- Pilzkopfverriegelung an mehreren Punkten
- Abschließbare Fenstergriffe
- Verbundsicherheitsglas (VSG) auf der Innenseite
- Verstärkte Rahmenprofile
- Geprüfte Beschläge
In unserem Konfigurator sind alle Sicherheitsoptionen klar gekennzeichnet und wir zeigen Ihnen, ob das konfigurierte Fenster förderfähig bleibt.
Zusätzlich zur BEG können Sie ggf. die KfW-Förderung "Altersgerecht Umbauen – Einbruchschutz" (Programm 455-E) prüfen, die zusätzliche Zuschüsse bis 1.600€ für reine Einbruchschutzmaßnahmen bietet.
Praktische Umsetzung
Für den BAFA-Antrag benötigen Sie:
- TPB-ID von Ihrem Energieeffizienz-Experten
- Kaufvertrag mit auflösender Bedingung
- Das Angebot oder die Auftragsbestätigung
- Persönliche Unterlagen (Personalausweis, Grundbuchauszug)
Nach Abschluss der Arbeiten kommen hinzu:
- Rechnungen
- Zahlungsnachweise
- Die Fachunternehmererklärung
- Produktdatenblätter der Fenster (inklusive U-Wert-Nachweise)
- TPN-ID vom Energieberater
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Förder-Service - damit Sie sich ganz auf Ihre neuen Fenster konzentrieren können:
✓ Produkt-Kennzeichnung
Alle förderfähigen Produkte sind klar im Shop gekennzeichnet - Sie sehen sofort, welche Fenster die BEG-Anforderungen erfüllen.
✓ Energieberater-Service
Wir vermitteln Ihnen innerhalb von 48 Stunden einen zertifizierten EEE aus unserem geprüften Partnernetzwerk.
✓ Digitale Dokumente
Alle technischen Produktdatenblätter, U-Wert-Nachweise und die vorausgefüllte Fachunternehmererklärung erhalten Sie digital.
✓ Live-Förderrechner
Mit unserem Förderrechner kalkulieren Sie Ihren voraussichtlichen Zuschuss bereits vor dem Kauf.
So wird der Förderprozess einfach, sicher und transparent - von der ersten Idee bis zur Auszahlung.



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